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Brief an unsere Ständeräte betreffend BÜPF & VÜPF

Heute wird im Ständerat der neue Entwurf des Bundesrats zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF, VÜPF) behandelt. Die Piratenpartei hat sich im Vorfeld und bei der Vernehmlassung gegen die erweiterte Überwachung der Bürger engagiert und heute unseren Berner Ständeräten untenstehendes E-Mail gesendet. Wir werden die Session besuchen und aufmerksam zuhören, komm auch!

Sehr geehrter Herr Ständerat

Heute Montag, 10. März behandeln Sie im Ständerat das Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF, VÜPF).

Der Entwurf des Bundesrates enthält mehrere rechtsstaatlich sehr bedenkliche Passagen.

So sollen neu zum Beispiel auch private Anbieter von Kommunikationseinrichtungen verpflichtet werden, auf Anordnung Zugriff auf alle Kommunikationsdaten zu gewähren und gleichzeitig Stillschweigen darüber zu wahren. Dies würde auch Betreiber von Vereinsforen, Instant-Messaging Systemen (wie der heute als sicher geltende Schweizer Messenger „Threema“), Firmen-Netzwerke (z.B. Versicherungen) u.v.m. betreffen. Der Bundesrat rechnet mit 200 Firmen, tatsächlich sind aber hunderttausende Firmen und Privatpersonen betroffen. Dazu kämen sämtliche Betreiber, Domains oder Server im Ausland, auf die ein solcher Zugriff durch Schweizer Behörden nicht möglich ist. Damit gefährdet der Entwurf des Gesetzes unmittelbar den Informatik-Standort Schweiz, da es nicht mehr möglich wäre, den Kunden jegliche Vertraulichkeit und Datensicherheit zu garantieren.

Zusätzlich will der Bundsrat Computer-Spionage und -Sabotage durch die Strafverfolgung erlauben, besser bekannt unter dem Namen „Bundestrojaner“. Durch solche Mittel gewonnene Erkenntnisse sind forensisch wertlos, da die Software selber Beweismittel verfälscht. Es kann nicht sicherstellt werden, dass Informationen nicht von Dritten manipuliert wurden. Diese Trojaner öffnen dabei aber zusätzliche Sicherheitslöcher im Computersystem des Ziels. So gewonnene Erkenntnisse sind juristisch unbrauchbar und dadurch auch rechtsstaatlich in keiner Weise zu rechtfertigen.

Generell will der Bundesrat den Strafverfolgungs-Behörden viele technisch mögliche Massnahmen erlauben, die sonst nur in Diktaturen oder totalitären Regimes verbreitet sind. Der Bundesrat bleibt uns Begründungen und Beweise schuldig, dass der Einsatz dieser Instrumente angemessen ist und wissenschaftlich belegt werden kann. Es fehlt beispielsweise jeglicher Beweis, dass die Vorratsdatenspeicherung irgend einen rechtstaatlichen Nutzen hat. Statt dessen will der Bundesrat auf Kosten der Serviceprovider die Speicherfrist sogar verdoppeln.

Weitergehende Informationen und Analysen finden Sie auf http://www.digitale-gesellschaft.ch/ueberwachung/

Wir danken Ihnen für die wohlwollende Kenntnisnahme und Ihren Einsatz gegen die drohende Aushöhlung der Bürgerrechte.

Mit freundlichen Grüssen