Am 01. August tritt das neue Polizeigesetz im Kanton Bern in Kraft [1].
In diesem Gesetz ist die systematische Erfassung des motorisierten Verkehrs mittels automatisierten Kennzeichenscannern vorgesehen, mit der Konsequenz, dass täglich Hunderttausende Kennzeichen erfasst und gespeichert werden. Dies bedeutet einen massiven Eingriff in unsere Grundrechte. Obwohl die Kantonspolizei früher angegeben hat, dass Fahndungserfolge grösstenteils nur bei Fahrens ohne Versicherungsschutz [2] oder bei Kontrollschilddiebstahl [3] erzielt wurden, überführt der Regierungsrat den Pilotversuch jetzt in den Regelbetrieb.
Der Regierungsrat verkaufte dieses Gesetz der Bevölkerung mit der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und bei Entführungen. Bei genauerer Betrachtung sind diese Argumente äusserst zweifelhaft. Denn gemäss der offiziellen polizeilichen Kriminalstatistik des Kantons Bern gab es in den letzten zehn Jahren [4, 5] genau vier Fälle der schweren Freiheitsberaubung (S.72) (StGB Art. 184) und nur eine Geiselnahme (StGB Art. 185).
Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Bern und Schweiz: „Es ist wie bei der Vorratsdatenspeicherung: Der Bevölkerung wird ein Gesetz gegen Mord und Totschlag verkauft, eingesetzt wird es dann wegen Bagatellen. Und Gleichzeitig werden wir durch den Staat auf Schritt und Tritt überwacht.“
Der Wortlaut des Art. 109 des Gesetzes [6] erlaubt die Fahndung aufgrund einfacher Vergehen.
Jorgo Ananiadis: „Das Gesetz ist ein Freifahrtschein zur Totalüberwachung des Strassenverkehrs. Dass das Parlament eine solch umfassende Pauschalfreigabe durchwinkt, ist besorgniserregend für die gesamte Berner Bevölkerung.“
Letztlich ordnet die KaPo die Überwachungsmassnahmen selbst an und die erfassten Daten werden bis zu 60 Tagen gespeichert, auch wenn es keinen Treffer gab. Hier wäre es angezeigt gewesen, dass die Daten sofort gelöscht werden. Nun dürfen im Kanton Bern Millionen an Bewegungsdaten ohne Anlass gespeichert werden. Der nächste Schritt zu deren Auswertung ist absehbar.
Quellen:
[1] https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=7a60df98-b591-4b52-b520-991ab26486d4
[2] https://www.bernerzeitung.ch/was-bringt-das-scannen-von-nummernschildern-115259962777
[3] https://www.derbund.ch/polizeigesetz-im-grossen-rat-was-der-ausbau-der-fahrzeugfahndung-bedeutet-670971676030
[4] https://www.police.be.ch/content/dam/police/dokumente/police-be-ch/d/statistik/kriminalstatistik/kbe_pks_2023.pdf (S. 72)
[5] https://www.police.be.ch/content/dam/police/dokumente/police-be-ch/d/statistik/kriminalstatistik/kbe_pks_2023.pdf (S. 75)
[6] https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/551.1/versions/3048
Am 01. August tritt das neue Polizeigesetz im Kanton Bern in Kraft [1].
In diesem Gesetz ist die systematische Erfassung des motorisierten Verkehrs mittels automatisierten Kennzeichenscannern vorgesehen, mit der Konsequenz, dass täglich Hunderttausende Kennzeichen erfasst und gespeichert werden. Dies bedeutet einen massiven Eingriff in unsere Grundrechte. Obwohl die Kantonspolizei früher angegeben hat, dass Fahndungserfolge grösstenteils nur bei Fahrens ohne Versicherungsschutz [2] oder bei Kontrollschilddiebstahl [3] erzielt wurden, überführt der Regierungsrat den Pilotversuch jetzt in den Regelbetrieb.
Der Regierungsrat verkaufte dieses Gesetz der Bevölkerung mit der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und bei Entführungen. Bei genauerer Betrachtung sind diese Argumente äusserst zweifelhaft. Denn gemäss der offiziellen polizeilichen Kriminalstatistik des Kantons Bern gab es in den letzten zehn Jahren [4, 5] genau vier Fälle der schweren Freiheitsberaubung (S.72) (StGB Art. 184) und nur eine Geiselnahme (StGB Art. 185).
Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Bern und Schweiz: „Es ist wie bei der Vorratsdatenspeicherung: Der Bevölkerung wird ein Gesetz gegen Mord und Totschlag verkauft, eingesetzt wird es dann wegen Bagatellen. Und Gleichzeitig werden wir durch den Staat auf Schritt und Tritt überwacht.“
Der Wortlaut des Art. 109 des Gesetzes [6] erlaubt die Fahndung aufgrund einfacher Vergehen.
Jorgo Ananiadis: „Das Gesetz ist ein Freifahrtschein zur Totalüberwachung des Strassenverkehrs. Dass das Parlament eine solch umfassende Pauschalfreigabe durchwinkt, ist besorgniserregend für die gesamte Berner Bevölkerung.“
Letztlich ordnet die KaPo die Überwachungsmassnahmen selbst an und die erfassten Daten werden bis zu 60 Tagen gespeichert, auch wenn es keinen Treffer gab. Hier wäre es angezeigt gewesen, dass die Daten sofort gelöscht werden. Nun dürfen im Kanton Bern Millionen an Bewegungsdaten ohne Anlass gespeichert werden. Der nächste Schritt zu deren Auswertung ist absehbar.
Quellen:
[1] https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=7a60df98-b591-4b52-b520-991ab26486d4
[2] https://www.bernerzeitung.ch/was-bringt-das-scannen-von-nummernschildern-115259962777
[3] https://www.derbund.ch/polizeigesetz-im-grossen-rat-was-der-ausbau-der-fahrzeugfahndung-bedeutet-670971676030
[4] https://www.police.be.ch/content/dam/police/dokumente/police-be-ch/d/statistik/kriminalstatistik/kbe_pks_2023.pdf (S. 72)
[5] https://www.police.be.ch/content/dam/police/dokumente/police-be-ch/d/statistik/kriminalstatistik/kbe_pks_2023.pdf (S. 75)
[6] https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/551.1/versions/3048